Laserbehandlung beim Zahnarzt – Diese Tarife übernehmen die Kosten 2025

August 20, 2025

Laser statt Bohrer – die moderne Zahnmedizin setzt 2025 immer häufiger auf präzise und nahezu schmerzfreie Laserbehandlungen. Doch übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch diese innovativen Methoden? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Tarife die Kosten übernehmen und worauf Sie achten sollten.

Was ist eine Laserbehandlung beim Zahnarzt?

Laserbehandlungen kommen in der Zahnmedizin vor allem bei folgenden Eingriffen zum Einsatz:

  • Kariesbehandlung: Der Laser entfernt schonend kariöse Substanz, oft ohne Bohrer.
  • Parodontitis-Therapie: Zur schmerzarmen Keimreduktion in den Zahnfleischtaschen.
  • Wurzelbehandlung: Der Laser desinfiziert Wurzelkanäle gründlich.
  • Chirurgische Eingriffe: Schonende Korrekturen an Lippen- oder Zungenbändchen.

Der Vorteil: Die Behandlung ist oft schmerzärmer, blutärmer und heilt schneller. Allerdings werden Laserbehandlungen meist als Privatleistung abgerechnet – ohne passende Zahnzusatzversicherung bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Welche Zahnzusatzversicherungen zahlen für Laserbehandlungen?

Nicht alle Zahnzusatzversicherungen übernehmen Laserbehandlungen. Viele schließen sie in ihren Bedingungen aus oder zahlen nur in Einzelfällen. Entscheidend ist, dass der Tarif Leistungen für „moderne Behandlungsmethoden“ oder „medizinisch sinnvolle Verfahren über die Regelversorgung hinaus“ vorsieht. Achten Sie auf diese Formulierungen im Kleingedruckten.

Praxisbeispiel: Parodontitis-Behandlung mit Lasertherapie

Ein Patient benötigt eine Parodontitisbehandlung. Die klassische Methode ist unangenehm, langwierig und oft schmerzhaft. Der Zahnarzt empfiehlt eine Lasertherapie, die 300–500 € kostet – die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt davon nichts. Mit dem richtigen Tarif, dem Testsieger ZahnGesund 100 vom Münchener Verein, wird der Betrag vollständig erstattet.

Fazit: Laser lohnt sich – mit dem richtigen Tarif

Moderne Laserbehandlungen sind eine wertvolle Ergänzung der Zahnmedizin, die Behandlungen schonender und effizienter machen. Doch ohne passende Zahnzusatzversicherung bleibt man oft auf den Kosten sitzen. Der aktuelle Testsieger Münchener Verein deckt diese Leistungen umfassend ab und bietet darüber hinaus viele weitere Vorteile – von 100 % Zahnersatz-Erstattung bis hin zur Prophylaxe-Flatrate.

Vergleichen Sie Tarife sorgfältig, um sicherzustellen, dass Sie für innovative Behandlungen wie die Lasertherapie abgesichert sind.

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1. Werden Laserbehandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Nein, die GKV übernimmt Laserbehandlungen in der Regel nicht. Sie gelten als Privatleistungen und müssen ohne Zusatzversicherung selbst gezahlt werden.

2. Welche Zahnzusatzversicherung deckt Laserbehandlungen ab?

Der Testsieger Münchener Verein ZahnGesund 100 übernimmt Laserbehandlungen umfassend, sofern sie medizinisch notwendig sind und nach GOZ abgerechnet werden.

3. Wie hoch sind die Kosten für eine Lasertherapie?

Je nach Eingriff können die Kosten zwischen 300 € und 500 € pro Behandlung liegen – ohne Versicherung müssen Patienten diese Kosten vollständig selbst tragen.

4. Gibt es Wartezeiten bei der Kostenübernahme?

Beim Testsieger-Tarif entfallen Wartezeiten, sodass Leistungen wie die Lasertherapie sofort ab Vertragsbeginn abgesichert sind.

5. Warum ist der Testsieger die beste Wahl bei modernen Behandlungsmethoden?

Weil er moderne Verfahren wie Laserbehandlungen explizit einschließt, keine Summenbegrenzungen vorsieht und für maximale Kostensicherheit sorgt.

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