Telemedizin beim Zahnarzt – Übernimmt das meine Zahnzusatzversicherung?

August 20, 2025

Telemedizin ist längst nicht mehr nur Hausärzten vorbehalten – auch in der Zahnmedizin setzt man 2025 zunehmend auf digitale Beratung. Doch wie funktioniert Telezahnmedizin eigentlich? Welche Leistungen sind möglich? Und vor allem: Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung wie der Testsieger die Kosten?

Was ist Telemedizin beim Zahnarzt?

Unter Telezahnmedizin versteht man die digitale Kommunikation zwischen Zahnarztpraxis und Patient. Diese findet über Video, Telefon oder spezielle Apps statt. Ziel ist es, Diagnosen schneller zu stellen, Behandlungen effizienter zu planen und unnötige Wege zur Praxis zu vermeiden.

Typische digitale Leistungen sind:

  • 🦷 Digitale Erstberatung bei akuten Beschwerden
  • 📷 Beurteilung von Bildern oder Röntgenaufnahmen
  • 📅 Digitale Verlaufsbesprechungen nach einem Eingriff
  • 💬 Therapieempfehlung oder Zweitmeinung per Video

Gerade im ländlichen Raum, bei Mobilitätseinschränkungen oder für Angstpatient:innen wird diese moderne Versorgung immer beliebter.

Welche Vorteile bietet die digitale Beratung?

  • Zeitersparnis: Kein Anfahrtsweg, keine Wartezeiten
  • Schnelle Einschätzung bei akuten Fragen
  • ✅ Ideal für Kontrolltermine und Zweitmeinungen
  • ✅ Niedrigere Hemmschwelle für Angstpatient:innen

Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung die Telemedizin?

Noch nicht jeder Tarif deckt digitale Beratungen ab. Der Testsieger ZahnGesund 100 vom Münchener Verein bietet jedoch einen klaren Vorteil:

  • Erstattung digitaler Beratungsleistungen, sofern GOZ-zugelassen und medizinisch sinnvoll – vor, nach oder anstelle eines Praxisbesuchs

Das heißt: Wenn Ihr Zahnarzt eine digitale Verlaufskontrolle oder Beratung abrechnet, übernimmt der Testsieger-Tarif die Kosten – genauso wie bei einem Praxisbesuch.

Übersicht: Was ist per Telemedizin möglich?

Leistung Per Video möglich? Erstattet durch Testsieger?
Beratung & Zweitmeinung
Verlaufskontrolle nach OP
Röntgenbild-Auswertung
Prophylaxe oder Behandlung

Fazit: Digitale Zahnarzttermine sind längst Realität – und mit dem richtigen Tarif sogar vollständig erstattungsfähig.

Ihr Vorteil mit dem Testsieger 2025

🔒 Der ZahnGesund 100 vom Münchener Verein ist einer der wenigen Tarife, der Telemedizin-Leistungen klar integriert hat. Dazu kommen:

  • 100 % Erstattung für Zahnbehandlungen & Prophylaxe
  • ✅ Umfassende Erstattung für Implantate & Zahnersatz
  • Unkomplizierte Abwicklung – auch digital
  • Keine Wartezeiten nach Vertragsabschluss
Jetzt den Testsieger-Tarif ZahnGesund 100 sichern*

* Mit Klick auf den externen Link bestätigen Sie, dass Sie die Erstinformation erhalten und gespeichert haben.

❓ FAQ – Häufige Fragen zur Telezahnmedizin

  • Kann Telemedizin den Zahnarzt ersetzen?
    Nein, aber sie eignet sich hervorragend für Beratung, Verlaufskontrollen und Zweitmeinungen.
  • Zahlt die GKV digitale Zahnarzttermine?
    In der Regel nicht – hier braucht es eine Zahnzusatzversicherung.
  • Welche Versicherung deckt Telemedizin ab?
    Der Testsieger ZahnGesund 100 übernimmt digitale Beratungsleistungen ohne Einschränkungen.

🎥 Video-Empfehlung: Telemedizin beim Zahnarzt erklärt

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