Wo Zahnzusatzversicherung in Steuererklärung eintragen?

February 24, 2025

Die Zahnzusatzversicherung ist nicht nur eine sinnvolle Investition in Ihre Zahngesundheit, sondern bietet Ihnen auch steuerliche Vorteile – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Viele Steuerzahler fragen sich: Wo trage ich die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung ein? Kann ich die Beiträge absetzen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen in die Kategorie der "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" und werden in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung eingetragen. Allerdings gibt es dabei einige Einschränkungen:

  1. Höchstbeträge: Die steuerlich absetzbaren Beiträge sind gedeckelt und werden oft bereits durch Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
  2. Personengruppen: Besonders profitieren Studierende, Geringverdiener und Ehepaare mit geringen Gesamteinkommen.

Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (Stand: 2025)

Personengruppe Höchstbetrag pro Jahr

  • Angestellte 1.900 €
  • Selbstständige 2.800 €
  • Ehepaare (beide angestellt) 3.800 €
  • Ehepaare (beide selbstständig) 5.600 €

Sollten Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unter diesen Höchstgrenzen liegen, können Sie die Zahnzusatzversicherung zusätzlich absetzen.

Wo trage ich die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung werden in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben. Je nach Versicherungstyp gibt es unterschiedliche Zeilen:

  1. Für gesetzlich Versicherte: Eintragung in Zeile 22 „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen.“
  2. Für privat Versicherte: Eintragung in Zeile 27 „Sonstige private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen.“

Nutzen Sie eine Steuersoftware wie ELSTER, finden Sie die entsprechenden Felder unter "Wahlleistungen und Zusatzversicherungen". Das Programm unterstützt Sie dabei, die Angaben korrekt vorzunehmen.

Tipp: Bewahren Sie die Beitragsnachweise Ihrer Versicherung gut auf. Diese können vom Finanzamt als Nachweis angefordert werden.

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Welche Zahnarztkosten sind steuerlich absetzbar?

Neben den Beiträgen zur Zahnzusatzversicherung können auch Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören:

  • Kosten für Zahnersatz (z. B. Implantate, Kronen, Brücken)
  • Behandlungskosten wie Wurzelbehandlungen oder Parodontaltherapien
  • Rechnungen für selbst bezahlte Medikamente oder Zahnreinigungen

Bedingung für die Absetzbarkeit

Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Diese Grenze hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.

Tipp: Sammeln Sie alle Rechnungen und Nachweise. Es kann sinnvoll sein, hohe Zahnarztkosten in einem Jahr zu bündeln, um die Belastungsgrenze zu überschreiten.

Für wen lohnt sich das Absetzen der Zahnzusatzversicherung?

Nicht jeder profitiert gleichermaßen von der Absetzbarkeit der Zahnzusatzversicherung. Besonders sinnvoll ist sie für:

  • Studierende: Da sie geringe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, bleibt mehr Spielraum unter den Höchstgrenzen.
  • Ehepaare: Verheiratete, die gemeinsam veranlagt sind, können höhere Höchstbeträge nutzen.
  • Selbstständige: Mit einem Höchstbetrag von 2.800 € profitieren sie oft mehr als Angestellte.

Warum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Unabhängig von der Steuerersparnis lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung vor allem, um hohe Zahnarztkosten abzusichern. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt oft nur einen Bruchteil der Kosten für Zahnersatz oder hochwertige Behandlungen. Mit der richtigen Versicherung sparen Sie langfristig.

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Fazit: Zahnzusatzversicherung und Steuererklärung

Die Zahnzusatzversicherung kann Ihnen nicht nur bei Zahnarztkosten helfen, sondern unter bestimmten Bedingungen auch Ihre Steuerlast senken. Nutzen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand, um Beiträge korrekt einzutragen. Falls Sie hohe Zahnarztkosten haben, bewahren Sie alle Nachweise auf und machen diese als außergewöhnliche Belastungen geltend.

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