Telemedizin beim Zahnarzt – Übernimmt das meine Zahnzusatzversicherung?
November 10, 2025
2025 ist Telemedizin längst in der Zahnmedizin angekommen: Video-Sprechstunden, digitale Beratung und Online-Kontrollen erleichtern den Alltag. Doch übernimmt deine Zahnzusatzversicherung solche Leistungen überhaupt? In diesem Artikel klären wir, wie der aktuelle Testsieger aufgestellt ist – und was du beachten solltest.
Was ist Telemedizin beim Zahnarzt?
Telemedizin, oft auch Telezahnmedizin genannt, umfasst diverse digitale Leistungen, die den Praxisbesuch ergänzen oder teilweise ersetzen können:
📲 Erstberatung per Videochat
📸 Fotodokumentation zur Diagnose (z.B. bei Schwellungen)
💬 Einholung einer Zweitmeinung per App
📄 Elektronische Übermittlung von Heil- und Kostenplänen
🤝 Digitale Begleitung bei der Zahnersatzplanung
Besonders bei Kontrollterminen oder Zweitmeinungen wird Telemedizin immer beliebter – nicht nur in ländlichen Regionen, sondern auch für Vielbeschäftigte oder Eltern, die Zeit sparen möchten.
Warum Telezahnmedizin sinnvoll ist
Die Vorteile liegen auf der Hand:
✅ Zeit- und Kostenersparnis: Keine Anfahrt, keine Wartezeit.
✅ Flexibilität: Schnelle Beratung oft auch außerhalb normaler Sprechzeiten oder im Urlaub möglich.
✅ Sicherheit: Ideal für Zweitmeinungen oder Nachkontrollen, ohne die Praxis aufsuchen zu müssen.
✅ Reduziertes Ansteckungsrisiko: Weniger Kontakte im Wartezimmer.
Trotzdem gibt es einen Haken: Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt digitale Zahnarztleistungen nur sehr eingeschränkt. Sobald es über eine einfache Beratung hinausgeht, betrachten die Kassen dies oft als Privatleistung.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung für Telemedizin?
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Ob Laser, Implantat oder eben Telemedizin – entscheidend ist, ob der Tarif moderne Behandlungsformen und digitale Verfahren ausdrücklich mitversichert. Viele Tarife sind hier noch zurückhaltend oder schließen digitale Leistungen in ihren Bedingungen aus.
Anders sieht es beim aktuellen Testsieger aus: Dieser Tarif (z.B. vom Münchener Verein) ist dafür bekannt, mit der Zeit zu gehen. Er deckt nicht nur klassische Leistungen wie Zahnersatz und Prophylaxe zu 100% ab, sondern auch digitale Beratung und telemedizinische Komponenten, sofern sie medizinisch sinnvoll sind.
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Beispiel aus der Praxis
Lisa, 37, leidet an Zahnfleischproblemen und braucht eine schnelle Einschätzung. Ihr Zahnarzt bietet eine Video-Sprechstunde an – digital, ohne Anfahrt. Da die GKV dies nicht deckt, müsste sie die Beratung selbst zahlen. Dank ihrer modernen Zahnzusatzversicherung mit umfassender Leistung wird die telemedizinische Beratung jedoch übernommen. So spart Lisa Zeit, Nerven und bares Geld.
Häufige Fragen zu Telemedizin & Zahnzusatzversicherung
1. Ist Telemedizin in jeder Zahnzusatzversicherung enthalten?
Nein, leider nicht. Viele ältere oder günstige Tarife schließen moderne digitale Leistungen aus. Premium-Tarife, wie die des Testsiegers (z.B. Münchener Verein), schließen telemedizinische Beratungen und digitale Diagnosen oft explizit in ihrem Leistungskatalog ein.
2. Warum zahlt die gesetzliche Kasse (GKV) telezahnmedizinische Leistungen oft nicht?
Die GKV deckt hauptsächlich die Regelversorgung ab. Telemedizinische Leistungen gelten oft als Zusatzleistung oder private Leistung, besonders wenn sie über eine reine Erstberatung hinausgehen. Ohne private Zusatzversicherung bleiben Sie hier oft auf den Kosten sitzen.
3. Ersetzt die Telemedizin den Besuch in der Praxis?
Nein, sie ist eine sinnvolle Ergänzung. Ideal für Zweitmeinungen, Kontrolltermine (z.B. nach einer OP) oder schnelle Beratungen. Für Eingriffe, Zahnreinigungen oder das Anfertigen von Röntgenbildern ist der Besuch vor Ort unerlässlich.
Fazit: Wer 2025 clever versichert sein will, denkt digital
Die Zahnmedizin wird digitaler – und deine Versicherung sollte unbedingt mitziehen. Telemedizin ist kein Trend mehr, sondern wird zum Standard in vielen modernen Praxen. Der aktuelle Testsieger-Tarif ist hier bereits einen Schritt voraus: Er deckt moderne Verfahren und digitale Zahnarztleistungen ab, ohne komplizierte Ausschlüsse.
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