Zahnzusatzversicherung und Steuer – Kann ich Beiträge steuerlich absetzen?

May 12, 2025

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine wichtige Absicherung gegen hohe Zahnarztkosten. Doch viele Versicherte fragen sich, ob sie die Beiträge steuerlich geltend machen können. Hier erfährst du, wie du 2025 deine Zahnzusatzversicherung bei der Steuer optimal nutzt.

Zahnzusatzversicherung: Was kannst du steuerlich absetzen?

Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung fallen steuerlich unter die sogenannten "Vorsorgeaufwendungen". Dazu gehören beispielsweise:

Steuerlich absetzbare Versicherungen:

  • Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Zahnzusatzversicherungen
  • Unfallversicherungen (anteilig)

Welche Voraussetzungen gelten für die steuerliche Absetzbarkeit?

Damit du deine Beiträge steuerlich geltend machen kannst, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen:

Wichtige Voraussetzungen:

  • Die Zahnzusatzversicherung zählt zu den Vorsorgeaufwendungen.
  • Du darfst die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen nicht überschreiten.
  • Du musst deine Beiträge korrekt in der Steuererklärung angeben.

Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen – das gilt 2025

Für Vorsorgeaufwendungen gelten bestimmte Höchstgrenzen, die du kennen solltest:

Höchstgrenzen im Überblick:

  • Angestellte, Rentner und Beamte: bis zu 1.900 Euro pro Jahr
  • Selbstständige: bis zu 2.800 Euro pro Jahr

Die Beiträge zur Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) werden dabei bevorzugt berücksichtigt. Erst wenn noch Spielraum innerhalb der Höchstgrenzen besteht, kannst du zusätzliche Vorsorgeaufwendungen wie eine Zahnzusatzversicherung absetzen.

So gibst du deine Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung an

Um die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend zu machen, gehst du folgendermaßen vor:

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Sammle die Beitragsnachweise deiner Zahnzusatzversicherung.
  2. Trage die Gesamtsumme der gezahlten Beiträge in Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung ein.
  3. Bewahre die Nachweise gut auf, um bei Rückfragen vom Finanzamt vorbereitet zu sein.

Achtung – Diese Fehler solltest du vermeiden!

Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, solltest du folgende Fehler vermeiden:

Häufige Fehler bei der Steuererklärung:

  • Beiträge nicht korrekt angegeben
  • Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen nicht beachtet
  • Fehlende Nachweise bei Rückfragen vom Finanzamt

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Fazit – Steuerlich profitieren leicht gemacht

Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung kannst du als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen, sofern du die Höchstgrenzen beachtest. Nutze die Gelegenheit, dich beim Testsieger Münchener Verein optimal abzusichern und steuerlich zu profitieren.

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