Zahnzusatzversicherung und Steuer – Kann ich Beiträge steuerlich absetzen?

December 10, 2025

Eine Zahnzusatzversicherung schützt vor hohen Kosten beim Zahnarzt. Doch viele Versicherte wissen nicht, dass sie sich einen Teil der Beiträge eventuell vom Staat zurückholen können. Hier erfährst du, wie du 2025 deine Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung angibst und worauf du bei den Höchstgrenzen achten musst.

Das Wichtigste vorab: Ist die Versicherung absetzbar?

Ja. Beiträge zur Zahnzusatzversicherung gehören steuerlich zu den sogenannten „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. Das Finanzamt erkennt diese als Sonderausgaben an, da sie der Gesundheitsvorsorge dienen.

Dazu zählen auch:

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung)
  • Unfall- und Haftpflichtversicherungen
  • Arbeitslosen- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
  • Zahnzusatzversicherungen

Der Haken: Die Höchstgrenzen 2025

Ob sich die Angabe in der Steuererklärung tatsächlich finanziell auswirkt, hängt davon ab, ob du die steuerlichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft hast. Diese sind leider relativ niedrig angesetzt:

  • 👮 Angestellte, Beamte & Rentner: Maximal 1.900 Euro pro Jahr.
  • 💼 Selbstständige (ohne steuerfreie Zuschüsse): Maximal 2.800 Euro pro Jahr.

Das Problem: Bei den meisten Angestellten ist dieser Betrag von 1.900 Euro bereits durch die normale Kranken- und Pflegeversicherung (Basisschutz) komplett aufgebraucht. Die Zahnzusatzversicherung wirkt sich dann steuerlich nicht mehr mindernd aus. Chancen haben oft Privatversicherte, Selbstständige oder Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung.

Anleitung: Wo trage ich die Beiträge ein?

Auch wenn die Höchstgrenze oft erreicht wird, lohnt sich der Versuch immer – es kostet nichts. So gehst du vor:

  1. Beitragsnachweis besorgen: Deine Versicherung schickt dir meist Anfang des Jahres eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge für das Vorjahr.
  2. Anlage „Vorsorgeaufwand“: Öffne in deiner Steuererklärung (ELSTER oder Steuer-App) die Anlage Vorsorgeaufwand.
  3. Eintragen: Trage die Summe in die Zeilen für „Beiträge zu Wahlleistungen“ oder „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zur Krankenversicherung“ ein (Zeilennummer kann je nach Jahr leicht variieren).

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Egal ob du die Beiträge absetzen kannst oder nicht: Der eigentliche finanzielle Gewinn liegt im Leistungsfall. Wenn eine Rechnung über 3.000 € für ein Implantat kommt, hilft dir eine geringe Steuererstattung wenig – eine Versicherung, die 100 % zahlt, hingegen sehr.

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Häufige Fragen zu Steuern & Zahnzusatzversicherung

1. Zählen auch Rechnungen vom Zahnarzt als Sonderausgaben?

Nein, Zahnarztrechnungen, die du selbst bezahlst (Eigenanteil), sind keine Vorsorgeaufwendungen. Sie können aber als „außergewöhnliche Belastungen“ abgesetzt werden, wenn sie die sogenannte „zumutbare Belastungsgrenze“ (abhängig vom Einkommen) überschreiten.

2. Kann ich die Versicherung für mein Kind absetzen?

Ja, solange du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast, kannst du die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung deines Kindes in deiner Steuererklärung (Anlage Kind) als Vorsorgeaufwand geltend machen.

3. Was passiert bei einer Beitragsrückerstattung?

Wenn du vom Versicherer Geld zurückbekommst (z.B. weil du keine Leistungen eingereicht hast), musst du diesen Betrag in der Steuererklärung angeben. Er mindert deine absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.

Fazit – Nimm die Steuer als Bonus mit

Trage deine Zahnzusatzversicherung immer in die Steuererklärung ein – vielleicht hast du Glück und die Höchstgrenze ist noch nicht erreicht. Der wahre finanzielle Hebel liegt jedoch in der Wahl des richtigen Tarifs. Mit dem Testsieger der Allianz sicherst du dir 100 % Kostenübernahme und bist unabhängig von Steuergeschenken bestens geschützt.

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